Transparenz

Die Bundestagsabgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung, die sogenannte Diät. Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083, 47 Euro (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt).

Darüber hinaus erhalte ich eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.418,09 €  Die Kostenpauschale dient dazu, die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abzudecken. Hierzu zählen zum Beispiel Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung meiner Regionalbüros in Hannover und Walsrode, Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter (§ 44a Absatz 1 Abgeordnetengesetz). Neben meinem Mandat übe ich keine entgeltlichen Tätigkeiten aus.