Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag

Freitag, 08.09.2023
Heute beschließen wir das Gebäudeenergiegesetz im Bundestag. Endlich! Dafür haben wir monatelang in der Ampel und im Bundestag beraten. Jede*r konnte sich dazu eine Meinung bilden. Meine ist klar: Das ist einen Meilenstein für den Klimaschutz und deswegen werde ich dafür stimmen. 💪
Ich durfte selbst mit meinen Kollegen im Haushaltsauschuss von SPD und FDP und in Abstimmung mit @andreasaudretsch das Förderkonzept verhandeln. Das waren harte, aber sachorientierte Verhandlungen zum Förderkonzept, das wir noch mal deutlich gegenüber dem Regierungsentwurf verbessern konnten. Ich danke @otto_fricke und @dennis_rohde für die lösungsorientierten Verhandlungen innerhalb der AG Haushalt der🚦sowie unseren grünen Hauptverhandler*innen @KatharinaDröge, @JuliaVerlinden und @AndreasAudretsch, die einen wahnsinnig tollen Job gemacht haben!🙏
Der komplette Umstieg auf erneuerbare Wärme ist damit unumkehrbar: Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung eine klimafreundliche werden. Deutschland bekommt damit erstmals einen konkreten Fahrplan, wie der Wärmesektor innerhalb der nächsten 22 Jahre vollständig klimaneutral wird. Damit packen wir eine Herausforderung an, die viel zu lange liegen gelassen wurde.
🌻 Wir gestalten das Gesetz noch sozialer und erhöhen die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme drastisch auf bis zu 70% der Investitionskosten. Davon profitieren vor allem Menschen in der Mittelschicht. Es gibt einen hohen Geschwindigkeitsbonus (+20%) für alle, die jetzt schnell wechseln und damit viel CO2 einsparen. Damit halten wir das Versprechen, Klimaschutz fair und sozial gerecht zu machen – egal ob zur Miete oder im Eigenheim.
🌻 Wir verzahnen das Gesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung, machen das Gesetz damit noch pragmatischer und schaffen endlich Planbarkeit und Verlässlichkeit für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen. Eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung gibt es spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und spätestens 2028 für mittlere Kommunen – womit wir die Frist noch einmal vorziehen. Eine Beratungspflicht schützt Verbraucher*innen vor Kostenfallen.