Statement Kindler Anhörung Nachtragshaushalt

Montag, 10.01.2022


Zur Anhörung des Haushaltsausschusses zum zweiten Nachtragshaushalt erklärt Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag:

„Der Nachtragshaushalt ist verfassungsgemäß und er ist ökonomisch sinnvoll. Das wurde durch zahlreiche Stellungnahmen und mündliche Ausführungen der Mehrheit der Sachverständigen in der heutigen Anhörung des Haushaltsausschusses bestätigt. Die Pandemie ist noch nicht überwunden, ihre wirtschaftlichen Folgen werden uns noch weit über das Jahr 2022 begleiten. Mit Blick auf die letzten Jahre wird deutlich, dass die Pandemie viele Investitionen und Klimaschutzausgaben gebremst hat.

Die Ampel-Koalition verfolgt einen nachhaltigen und verfassungsfesten Weg aus der coronabedingten Wirtschaftskrise. Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass dafür starke öffentliche Investitionen und Planungssicherheit notwendig sind. Deswegen ist es zulässig, dass hierfür Investitionen über die bestehenden Kreditermächtigungen für die Überwindung der Folgen der COVID 19 finanziert werden. Diese Investitionen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Coronapandemie, auch wenn sie nicht sofort erfolgen. Aufgrund der Gleichzeitigkeit von Corona- und Klimakrise ist es sinnvoll, die Investitionen zukunftsfest auf den klimaneutralen Umbau auszurichten. Daher ist der Energie- und Klimafonds auch der richtige Ort im Haushalt. Das ist kein neues Verfahren. Eine Zuführung an den EKF hat der Deutsche Bundestag schon 2020 beim Konjunktur- und Zukunftspaket in Höhe von 28 Milliarden Euro beschlossen. Wir führen mit dem Nachtragshaushalt eine sinnvolle Maßnahme der letzten Regierung fort. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag für umfassenden Klimaschutz gegeben. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst und berücksichtigen ihn auch bei der Bekämpfung der Folgen der Coronakrise.“

 

Hier geht es zu den Stellungnahmen aus der Anhörung: